Gemeindeverwaltung
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Postfach 68
3150 Schwarzenburg
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Planung
Nachführung der amtlichen Vermessung in Albligen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton sind die Gemeinden verpflichtet, in ihrem Gebiet das Vermessungswerk den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend nachführen zu lassen. Dies erfolgt einerseits im Rahmen der laufenden Nachführung durch den Geometer (Grenzänderungen, Neuaufnahmen usw.) und anderseits durch periodische Nachführungen.
In den 1990er Jahren wurde das Dorf Schwarzenburg neu vermessen. In den folgenden Jahren wurden die Vermessungsarbeiten im übrigen Gemeindegebiet mit der Aktualisierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche und im Gebiet von Lanzenhäusern mit der Ersterhebung weitergeführt.
In Albligen datiert die Grundlagenvermessung aus dem Jahre 1880. In diesem Gebiet wurden seither nur Nachführungen auf Verlangen der Grundbesitzer oder der Gemeinde vorgenommen. Es fehlt hier vor allem ein definitives rechtsverbindliches Fixpunktnetz, weshalb Vermessungsarbeiten (Mutationen, laufende Nachführungen usw.) hier arbeitsaufwendig und damit kostenintensiver als im übrigen Gemeindegebiet ausfallen.
Die Kosten der Neuvermessungen gehen zu Lasten von Bund, Kanton und Gemeinde, während die Eigentümer die Auslagen von Neuvermarkungen, wie z.B. Setzen von Marksteinen übernehmen müssen. Im Landwirtschaftsgebiet beteiligt sich die Gemeinde gemäss Reglement mit 70 Prozent an diesen Kosten.
Mit dem Beschluss des Gemeinderates von Schwarzenburg wird im neuen Gemeindegebiet Albligen eine für dieses Jahrhundert rechtsgenügende Grundbuchvermessung geschaffen. Die Durchführung ist für die Jahre 2012 bis 2016 geplant, wobei die Federführung beim Kanton und bei der Gemeinde liegt.
Der Gemeinderat hofft auf das nötige Verständnis im neuen Gemeindegebiet und bedankt sich bei der Bevölkerung von Albligen für die Unterstützung bei der Neuvermessung !
