Gemeindeverwaltung
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Hundetaxe

Hundetaxe 2011

Die Hundetaxe 2011 wird den Hundehaltern im August 2011 in Rechnung gestellt. Als Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe 2011 dient uns die bezahlte Taxe im Jahr 2010.
Zur Bezahlung der Taxe ist verpflichtet, wer einen Hund im Alter von über drei Monaten wenigstens vier Wochen hält. Hundehalter haben in folgenden Fällen der Einwohnerkontrolle Schwarzenburg sofort Mitteilung zu machen:

- Wenn in der Hundehaltung im Vergleich zum letzten Jahr eine Aenderung
  eingetreten ist
- wenn Sie neu Besitzer eines Hundes sind und die entsprechende Meldung bei
  der Einwohnerkontrolle noch nicht erfolgt ist.

Tollwutschutzimpfung:
Die Tollwutschutzimpfung ist innerhalb der Schweiz freiwillig.

Ausnahme: Falls Sie mit Ihrem Hund ins Ausland gehen, muss die Erstimpfung 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgen. Diese Impfung ist obligatorisch und jährlich nachzuholen.

Zur Bezahlung der Hundetaxe ist verpflichtet, wer einen Hund im Alter von über drei Monaten wenigsten vier Wochen hält. Für die bezahlte Taxe wird eine Kontrollmarke abgegeben. Der Besitzer ist verpflichtet, die Marke am Halsband des Hundes, für welchen er die Taxe bezahlt hat, zu befestigen. Das Laufenlassen von Hunden ohne amtliche Kontrollmarke ist gemäss Art. 11 Abs. 2 der eidg. Tierseuchenverordnung vom 27.06.1995 strafbar.

Die Inkassostelle wird Ihnen die Taxe in Rechnung stellen und Sie erhalten die Kontrollmarke. Die Rechnungen werden jeweils im August ausgestellt.

Als Grundlage für die Rechnungstellung der Hundetaxe für das entsprechende Jahr dient uns die bezahlte Taxe im Vorjahr. Bitte melden Sie uns insbesondere folgende Vorfälle:

  • Änderungen im Vergleich zum Vorjahr
    Sie haben neu einen Hund und haben dies bis jetzt noch nicht bei der zuständigen Abteilung gemeldet.
     

Hundetaxe Fr. 60.00 für den ersten Hund und
Fr. 100.00 für jeden weiteren Hund pro Haushaltung

Sachkunde-Nachweis

Seit 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Dieses schreibt für jedermann, der seit dem 1. September 2008 einen Hund erwerben und halten will, das Erbringen eines sogenannten Sachkundenachweises vor. Diesen Nachweis erhalten Sie nach der Absolvierung eines entsprechenden Kurses.

Wer muss diesen Kurs besuchen?

Was kostet der Kurs?

Wo finden Kurse statt?

Dies und mehr finden sie in diesem Merkblatt oder auf  www.skn-kurse.ch

Einwohnerkontrolle
Telefon 031/734 00 20
E-Mail  ewk(at)schwarzenburg.ch