Die Feuerwehr bekämpft Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse, sowie Oel-, Gas- und Chemieunfälle in der Gemeinde gemäss Artikel 13 FFG. Sie ist nicht verpflichtet, weitergehende Aufgaben zu erfüllen.
Nähere Angaben zur
Feuerwehr Wahlern
Gemeindeverwaltung Wahlern
Bernstrasse 1
Postfach 68
3150 Schwarzenburg
Tel. 031 734 00 00
Fax 031 734 00 01
info(at)wahlern.ch
Die Feuerwehr bekämpft Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse, sowie Oel-, Gas- und Chemieunfälle in der Gemeinde gemäss Artikel 13 FFG. Sie ist nicht verpflichtet, weitergehende Aufgaben zu erfüllen.
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Alle in der Gemeinde niedergelassenen Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt. Die Feuerwehrdienstpflichtigen werden zur Rekrutierung durch Publikation im Anzeiger aufgeboten.
Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehr eingeteilt zu werden. Das Feuerwehrkommando bestimmt, ob Feuerwehrdienstpflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben.
Der Satz für die Ersatzabgabe liegt bei 0,115 Einheiten des gesetzlichen Grundansatzes (einfache Steuer); max. Fr. 400.00.