Gemeindeverwaltung Wahlern
Bernstrasse 1
Postfach 68
3150 Schwarzenburg
Tel. 031 734 00 00
Fax 031 734 00 01
 info(at)wahlern.ch

 

Entsorgung

1. August - Feuer

nähere Informationen

Wöchentliche Entsorgung

Hauskehricht (gebührenpflichtig)
Dienstag:     Dorf Schwarzenburg (ab 07.00 Uhr)
Mittwoch:      übriges Gemeindegebiet (ab 07.00 Uhr)

Bereitstellung:
Am Abfuhrtag in Kehrichtsäcken oder in wetterfesten Säcken, Behältern und Gebinden bis max. 30 kg mit Gebührenmarke.

Karton (gebührenpflichtig)
Im Kehrichtsack oder gebündelt mit der entsprechenden Gebührenmarke.

Unregelmässige Entsorgungen

Altpapier
Sammlung durch Schüler 
Papier kann auch während den Öffnungszeiten im Werkhof Pöschen kostenlos entsorgt werden.

Häckseldienst
Gemäss Publikation im Anzeiger (Frühjahr und Herbst).

Kleider und Textilien
Sammlungen von Hilfswerken oder Entsorgung in der Sammelstelle Pöschen.

Elektro- und Elektronikschrott
Rückgabe an die Verkaufsstellen oder die offiziellen Entsorgungsbetriebe ( www.sens.ch)

Sammelstelle Pöschen

Öffnungszeiten
Donnerstag 13.30 - 17.00 Uhr
Samstag 09.00 - 11.30 Uhr

Was kann entsorgt werden?

Gebührenfrei:

Unabhängig von den Öffnungszeiten:
Glas, Weissblech- + Aluverpackungen, Kleider und Textilien

Zu den Öffnungszeiten:
Altpapier und Karton, Altöl (April - Oktober)

Gebührenpflichtig:
Zu den Öffnungszeiten:
Sperrgut, Altmetall, Batterien, Pneus

Jegliches Deponieren von Abfällen ausserhalb der Sammelstelle verboten ist. Widerhandlungen werden ohne Verwarnung der Polizei gemeldet.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Übrige Sammelstellen

Grünabfälle
Brüllen (werktags: 08.00 - 20.00 Uhr)

Glas
Coop Schwarzenburg
Migros Schwarzenburg
Lanzenhäusern (beim Rest. Bahnhof)
Mamishaus (bei der Käserei)
Milken (bei der Käserei)

Weissblech + Aluverpackungen
Coop Schwarzenburg

Batterien
Coop Schwarzenburg

Tierkadaver, Schlachtabfälle und Knochen
Montag - Freitag, 17.15 - 17.45 Uhr (bedient) in der Sammelstelle Ringgenmatt. Jegliches Deponieren von Tierkadavern und Schlachtabfällen ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeitein ist untersagt.

Für allfällige, nur in äusserst dringenden Fällen erforderliche Annahmen ausserhalb der Öffnungszeiten, wird ein Unkostenbeitrag von mind. Fr. 50.-- erhoben.