Gemeindeverwaltung Wahlern
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Umwelt

Feuerbrand - Kontrollen

Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit, welche vor allem Kernobstbäume (Äpfel, Birnen und Quitten) und einige Zier- und Wildgehölze (z.B. Weissdorn, Cotoneaster, Vogelbeere, Feuerdorn) befällt. Das Krankheitsbild des Feuerbrands äussert sich dadurch, dass Blätter und Blüten befallener Pflanzen plötzlich vom Blattstiel her welken und sich braun oder schwarz verfärben. Die Triebspitzen krümmen sich aufgrund des Wasserverlustes hakenförmig nach unten. Die Pflanze sieht dann wie verbrannt aus (daher der Name 'Feuerbrand').  

Im Juli und August 2010 ist der von uns beauftragte Feuerbrandkontrolleur Herr Hans Wasem, Lanzenhäusern, in der ganzen Gemeinde unterwegs um allenfalls vom Feuerbrand befallene Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder festzustellen und ggf. Massnahmen einzuleiten. Wir bitten die Bevölkerung, dem Kontrolleur den Zutritt zu den Anlagen ungehindert zu gewähren.

Feuerbrand-Verdachtsfälle sind meldepflichtig; wir bitten die Bevölkerung, Verdachtsfälle der Bauverwaltung Wahlern, Tel. 031 734 00 50 zu melden.

Verdächtige Pflanzenteile dürfen nicht berührt werden, es besteht die Gefahr der Verschleppung der Krankheit.

Das Merkblatt 'Feuerbrand' ist auf der Bauverwaltung kostenlos erhältlich. Weitere Infos zum Feuerbrand findet man im Internet unter:  www.feuerbrand.ch oder unter www.be.ch/feuerbrand.

Für Ihre Mithilfe bei der Bekämpfung der Pflanzenkrankheit danken wir Ihnen bestens.

Kampf den Neophyten

Weitere Informationen:

 Bundesamt
 Kant. Amt

Lebensraum Sensegraben

Maturaarbeit von Samuel Marti, Schwarzenburg

 » nähere Informationen

ÖQV-Vernetzungskonzept (Teilrichtplan ökologische Vernetzung)

Die neue Landwirtschaftspolitik hat mit der Einführung der ökologischen Ausgleichsflächen (ÖAF) die Natur vermehrt berücksichtigt. Es besteht aber die Tendenz, ÖAF aus rein betrieblicher Sicht anzuordnen (z.B. Grenzertragsflächen). Sollen sie einen erhöhten ökologischen Wert erhalten, müssten sie miteinander vernetzt sein und besonders wertvolle Pflanzenbestände aufweisen. Hier setzt die ÖQV an (neue Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft): Werden ÖAF im Rahmen eines Vernetzungsprojektes optimaler angelegt und schonungsvoller bewirtschaftet, erhalten die Landwirte dafür zusätzliche Beiträge für die Vernetzung und die Qualität von ÖAF. Dazu muss eine Trägerschaft auf einem abgegrenzten Gebiet ein Vernetzungsprojekt erarbeiten.

Die Umsetzung der ÖQV basiert auf dem Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) der Region Schwarzwasser. Die Erarbeitung der Vernetzungskonzepte wurde regional koordiniert, jedoch in Teilprojekten realisiert. Die drei Gemeinden Albligen, Oberbalm und Wahlern haben seit Mai 2003 ein gemeinsames Vernetzungsprojekt erstellt. Mit Verfügung vom 20.09.2004 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern den von den drei Gemeinden beschlossenen Teilrichtplan genehmigt.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
 http://www.fun-web.ch/oeqv/vernetzung.htm